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   LAG Baden-Württemberg, 13.02.1991 - 8 Ta 12/91   

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https://dejure.org/1991,7346
LAG Baden-Württemberg, 13.02.1991 - 8 Ta 12/91 (https://dejure.org/1991,7346)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.1991 - 8 Ta 12/91 (https://dejure.org/1991,7346)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - 8 Ta 12/91 (https://dejure.org/1991,7346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Wertberechnung; Einreichung der Klage; Wertminderung; Änderung eines Zeugnisses; Wirtschaftliches Interesse der Klagepartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.02.1991 - 8 Ta 12/91
    Dabei ist für das Beschwerdegericht die Ermessensentscheidung des Ausgangsgerichts maßgeblich, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Ausgangsgericht das ihm eingeräumte Ermessen überhaupt betätigt und es nicht durch sachfremde oder willkürliche Erwägungen überschritten hat (BAG Beschluß vom 2.4.87 - 6 ABR 29/85 - DB 88, 187 f. unter III. 2. der Gründe; LAG Nürnberg, Beschluß vom 21.7.88 - 1 Ta 6/88 - in JurBüro 1989, 59 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 24.3.86 - 1 Ta 55/86 - NZA 86, 496; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 3 Anm. 2. B.; Hartmann, Kostengesetze, 23. Aufl., § 12 GKG Anhang I., § 3 ZPO, Anm. 2. B.; a.A. Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 3 ZPO Rz. 16 "Ermessen").
  • LAG Nürnberg, 21.07.1988 - 1 Ta 6/88

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.02.1991 - 8 Ta 12/91
    Dabei ist für das Beschwerdegericht die Ermessensentscheidung des Ausgangsgerichts maßgeblich, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Ausgangsgericht das ihm eingeräumte Ermessen überhaupt betätigt und es nicht durch sachfremde oder willkürliche Erwägungen überschritten hat (BAG Beschluß vom 2.4.87 - 6 ABR 29/85 - DB 88, 187 f. unter III. 2. der Gründe; LAG Nürnberg, Beschluß vom 21.7.88 - 1 Ta 6/88 - in JurBüro 1989, 59 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 24.3.86 - 1 Ta 55/86 - NZA 86, 496; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 3 Anm. 2. B.; Hartmann, Kostengesetze, 23. Aufl., § 12 GKG Anhang I., § 3 ZPO, Anm. 2. B.; a.A. Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 3 ZPO Rz. 16 "Ermessen").
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.1986 - 1 Ta 55/86

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - Kriterien für die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.02.1991 - 8 Ta 12/91
    Dabei ist für das Beschwerdegericht die Ermessensentscheidung des Ausgangsgerichts maßgeblich, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Ausgangsgericht das ihm eingeräumte Ermessen überhaupt betätigt und es nicht durch sachfremde oder willkürliche Erwägungen überschritten hat (BAG Beschluß vom 2.4.87 - 6 ABR 29/85 - DB 88, 187 f. unter III. 2. der Gründe; LAG Nürnberg, Beschluß vom 21.7.88 - 1 Ta 6/88 - in JurBüro 1989, 59 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 24.3.86 - 1 Ta 55/86 - NZA 86, 496; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 3 Anm. 2. B.; Hartmann, Kostengesetze, 23. Aufl., § 12 GKG Anhang I., § 3 ZPO, Anm. 2. B.; a.A. Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 3 ZPO Rz. 16 "Ermessen").
  • LAG Nürnberg, 20.01.1995 - 7 Ta 148/94

    Beantragung einer Streitwertfestsetzung in einem Bestandstreit bzw. Lohnstreit

    Dieselbe Auffassung vertreten das Landesarbeitsgericht Berlin (Beschluss vom 21.05.1979 - 2 Ta 18/79 -, BB 1980, 45 ), die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 24.03.1986 - 1 Ta 55/86 -, NZA 1986, 496 ) und für Ermessensentscheidungen allgemein auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 13.02.1991 - 8 Ta 12/91 -, JurBüro 91, 1537).
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